Lebensbegleitung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit Amtshandlungen begleitet die Kirche wichtige Ereignisse im Leben ihrer Mitglieder. Zu den häufigsten Amtshandlungen zählen die Taufe, die Konfirmation, die Trauung und die Bestattung. Zu den sogenannten Kasualien (vom lateinischen Kasus, der Fall) gehören aber auch die Einweihung einer Schule oder die Einführung der Kirchenvorsteher in ihr Amt. Auch sehr persönliche Situationen, wie den Abschied aus dem Berufsleben oder den Aufbruch in einen neuen Lebensabschnitt, kann eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mitgestalten. Mit einer Amtshandlung deutet man das persönliche Leben im Licht der biblischen Botschaft und wendet sich an Gott für seinen Segen.

Ob kirchliche Trauung oder die Taufe Ihrer Kinder, Informationen zum Kircheneintritt, Konfirmation oder Beerdigung – wir sind für Sie da und unterstützen Sie.

Taufe

Die Taufe ist die festliche Aufnahme eines Menschen in die christliche Gemeinde. Im Taufgottesdienst gießt dabei die Pfarrerin oder der Pfarrer einige Tropfen Wasser über den Kopf des Täuflings. Das Ritual geht zurück auf die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer, die in der Bibel geschildert wird. Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich.

Wenn Kinder getauft werden, bekennen stellvertretend für das Kind die Eltern, Paten und Anwesenden ihren Glauben.

Für die Anmeldung brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Familienstammbuch. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts an ihrem Wohnort, dass sie berechtigt sind das Patenamt zu übernehmen.

Wenn Sie ein Taufgespräch wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Pfarrer Nils Huchthausen.

Das Ausfüllen des Anmeldeformulars für die Taufe übernimmt die Pfarrperson während des persönlichen Gespräches.

Konfirmation

Die Konfirmation ist ein feierlicher Segnungsgottesdienst, in dem sich junge Menschen zu ihrem christlichen Glauben bekennen. Die Konfirmand:innen bekräftigen damit ihre Aufnahme in die christliche Gemeinde, die zuvor mit der Taufe, meist im Säuglingsalter, geschehen ist. Im Alter von 14 Jahren sind die Jugendlichen religionsmündig und erhalten damit alle Rechte innerhalb der evangelischen Kirche. Auf die Konfirmation bereiten sich die Mädchen und Jungen in der Konfi-Zeit vor. Die Konfirmation geht auf die Reformationszeit zurück.

Weitere Infos zu Form und Inhalt der Konfi-Zeit in unserer Gemeinde finden Sie unter Konfi-Zeit.

Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde versprechen, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner nach staatlichem Recht verheiratet. In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament.

Was sind die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?

Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung und mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.

Wie melde ich eine Trauung an?

Melden Sie Ihre Trauung bitte im Gemeindebüro an und stimmen Sie den Termin und den Ort der Trauung mit dem Gemeindebüro und mit dem:der trauenden Pfarrer:in ab.

Was wird im Traugespräch besprochen und was sollten Sie dabeihaben?

Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Ebenso sollten Sie ihre Personalausweise dabei haben und (wenn vorhanden) den Tauf- und Konfirmationsschein mitbringen.

Wie finden Sie Ihren Trauspruch?

Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden. Falls  Sie noch suchen, können Sie sich z.B. unter www.trauspruch.de informieren.

Können sich gleichgeschlechtliche Paare kirchlich trauen lassen?

Eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in unserer Gemeinde möglich.

Kirchliche Beerdigung

Nach christlichem Glauben schenkt Gott das Leben und er behält es zugleich in seiner Hand. Eines Tages beendet der Tod jeden irdischen Lebensweg. Er reißt einen Menschen aus der Gemeinschaft mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort.

Wer meldet der Gemeinde den Todesfall?

In der Regel übernimmt ein benachrichtigtes Bestattungsunternehmen die Erledigung der Formalitäten (Todesanzeige, Versicherung, usw.) und benachrichtigt auch den Pfarrer oder die Pfarrerin. Diese nehmen dann Kontakt zu den Angehörigen auf, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren.

Wozu dient das Trauergespräch?

Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen zu einem Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt, wann und in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

Wie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über das Leben des Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist.

Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer/die Pfarrerin noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch eine:n Pfarrer:in begleitet werden.

Kircheneintritt

 

Menschen, die noch nicht getauft sind, sprechen den Pfarrer oder die Pfarrerin ihrer Gemeinde oder ihres Wohnortes an. Dort vereinbaren Sie ein Taufgespräch und einen Termin für Ihre Taufe. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein.

Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt bei ihrer Gemeinde.

Sie wollen sich in unsere Gemeinde ummelden?

Sie wohnen nicht im Gemeindegebiet, möchten aber trotzdem zu dieser Kirchengemeinde gehören? Dann benötigen Sie ein Formular: die Umgemeindungsanmeldung. Oder Sie fragen in unserem Gemeindebüro danach. Wir freuen uns auf Sie.

Sie sind hierher gezogen, sollte ich mich ummelden?

Wenn Sie hier in unserem Gemeindegebiet wohnen und als evangelischer Kirchensteuerzahler:in gemeldet sind, werden Sie von den Kirchenämtern gewöhnlich ohne Ihre aktive Anmeldung unserer Gemeinde zugeordnet. Es kann jedoch nichts schaden, im Gemeindebüro nachzufragen, ob das auch wirklich funktioniert hat. Dort erfahren Sie im Zweifel auch, ob Ihr Wohnort zu unserem Gemeindegebiet gehört.

Warum sollte ich mich in der Gemeinde anmelden?

Es gibt mindestens drei gute Gründe, sich „seine” Gemeinde zu wählen: Durch Ihre Anmeldung steuern sie, welcher Gemeinde anteilig ein Teil ihrer Kirchensteuern zugeteilt wird. Als Mitglied der Gemeinde können wir Sie leichter persönlich informieren oder besuchen, wenn Ihre Adresse in der Gemeindekartei steht. Und: Nur in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, haben Sie das Wahlrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat.