Am 13. November 2022 fanden die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt.
Die Ältestenwahl 2022 wird ein kleiner Abschied und ein erster Neubeginn sein: Wir verabschieden uns vom dreijährigen Wahlturnus: zwar wird auch in 2025 wieder eine Ältestenwahl sein, ab dann aber für alle Kirchengemeinden unserer Landeskirche im sechsjährigen Wahlturnus.
Der neue Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Am Friedrichshain wird aus 9 Kirchenältesten und 2 Ersatzältesten bestehen. Es müssen eineinhalbmal mehr Kandidierende auf der Liste stehen, als Älteste zu wählen sind.
Bis zum 19. September wurde der Gesamtwahlvorschlag aufgestellt und danach wird er der Kirchengemeinde bekannt gegeben: durch Abkündigungen, Aushänge oder Sie lesen hier weiter.
Allgemeines zur Wahl selbst
Liebe Gemeindeglieder, wir würden uns sehr freuen, wenn Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen und sich an der Wahl der Gemeindekirchenräte beteiligen. Der Wahlbrief sollte Ihnen inzwischen per Post zugegangen sein. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben, so melden Sie sich bitte im Gemeindebüro, damit Sie in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen werden können.
Wo und wann kann ich wählen?
Die Kirchengemeinde Am Friedrichshain hat drei Standorte, an denen gewählt werden kann: die Advent-Kirche, die St. Bartholomäus-Kirche und die Zachäus-Ladenkirche. Gewählt wird in den jeweiligen Pfarrbezirken. Das heißt: Gemeindeglieder von Advent-Zachäus können nur an den Standorten Advent-Kirche oder Zachäus-Ladenkirche und die Gemeindeglieder von Bartholomäus nur in der St. Bartholomäus-Kirche wählen. Der Wahlort steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlzeit beginnt jeweils um 10:00 Uhr, während des Gottesdienstes ruht gemäß der Wahlordnung die Wahlhandlung, und sie endet um 16.00 Uhr.
Bringen Sie dazu ein gültiges Personaldokument und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mit.
Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin?
Möchten Sie von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch machen, dann beantragen Sie diese bis zum vierten Tag vor der Wahl durch persönliche Vorsprache in einem der Gemeindebüros, rufen Sie an oder senden Sie eine entsprechende E-Mail dorthin. Die jeweiligen Adressen der Gemeindebüros mit den Öffnungszeiten finden Sie unter "Kontakte". Bitte geben Sie dabei Ihre Nummer aus dem Wahlberechtigtenverzeichnis an: diese finden Sie oben rechts auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können die Wahlunterlagen persönlich abholen oder Sie werden Ihnen per Post zugesandt.
Die "Stimmabgabe" kann durch Rücksendung per Post erfolgen oder durch Abgabe in einem Gemeindebüro oder durch Einstecken in einen Briefkasten der Gemeinde. Achtung: Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Ende der Wahlzeit dem Wahlvorstand zugeleitet werden. Das heißt, Sie können den Wahlbrief auch am Wahltag im Wahlbüro abgeben.
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl haben Sie so viele Stimmen, wie in der Gemeinde Kirchenälteste gewählt werden. Ein mehrfaches Ankreuzen einer Person ist nicht zulässig. Wenn Sie zu viele Kreuze machen, wird Ihr Stimmzettel dadurch ungültig.
Der neue Gemeindekirchenrat wird aus 9 Kirchenältesten und 2 Ersatzältesten bestehen. Sie dürfen somit 9 Personen wählen.
Gewählt wurden als Älteste:
Beate Ziegler, Mechthild Althausen, Heike Usslar, Marko Hischer, Andrea Trautmann, Anne Berles, Jasmin Bergemann, René Maltusch, Gerhard Pfannkuche
... und als Ersatzälteste: Henriette Schikora und Jakob Schmachtel